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  Denken Sie bitte an den Abschluss einer Reisrücktrittversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft Ihres Vertrauens!  
     
  Storniert/kündigt der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn ohne einen Nachmieter zu benennen, der den Vertrag zu denselben  
  Konditionen übernimmt, sind unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich  
  der Endreinigung) als Entschädigung zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:  
     
   
  - bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises      
  - bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises      
  - bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises      
  - bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises      
  - weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises